Im Rahmen unserer Anwaltstätigkeit (gemäß § 3 Abs. 3 g) des Anwaltsgesetzes) bieten wir ergänzende Dienstleistungen an, die persöhnlich durch unsere Expertin Dr. Tóthné Frisch Anita als unsere Mitarbeiterin erbracht werden.
Auf Antrag stellen wir diese Dienstleistung auch anderen Anwaltskanzleien zur Verfügung.
In diesem Fall garantiert unser Vertrag die Autonomie der Vertretung des Kollegen, der die Dienstleistung in Anspruch nimmt, sowie die Unverletzlichkeit seiner Rechtsbeziehung zu seinem Klienten, sodass unsere Kanzlei in solchen Fällen keine Rechtsberatung für Klienten anderer Kollegen leistet, auch wenn wir im Rahmen der Finanz- und sonstigen Unternehmensberatung eine direkte Rechtsbeziehung zu den Klienten führen.
Unsere repräsentativen Klienten sind in der Regel / in diesem Bereich
- Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen (Wirtschaftsgesellschaften)
- sonstige Organisationen (Vereine, Stiftungen Zivilorganisationen, Wohnungsgenossenschaften, Gesellschaftshäusern
- Haushaltsbehörden (zentrale Haushaltsorganisationen, Selbstverwaltungen und deren Anstalten,)
Unsere Dienstleistungen als finanzielle und sonstige Unternehmensberater nach Bedarf:
Controlling-Dienstleistungen von der Planung bis zur Messung und Bewertung der Leistungsfähigkeit
- Planung, (Selbst-)Kostenkalkulationen, Preiskalkulationen,
- Entwicklung eines Leistungsbewertungssystems,
- Bereitstellung von Daten und Informationen für die Verwaltungsebene von Organisationen
Bewertung von Geschäftsanteilen, Ermittlung des Unternehmenswertes
Rechnungswesenberatung
- ständige oder ad hoc Beratung zur Unterstützung der Unternehmensführung
- Buchprüfungen, die im Rahmen der beim Firmenregisteramt eingetragenen, gesetzlich vorgeschriebenen/freiwilligen Wirtschaftsprüfung nicht durchgeführt werden dürfen
Entwicklung und Prüfung von Wirtschafts- und internen Kontrollsystemen
Beratung zu Betriebsabläufen
- Überprüfung der Betriebsprozesse hinsichtlich Zweckmäßigkeit/Ordnungsmäßigkeit/Effizienz (Leistung)
Interne Revision
- Interne Revision zur Unterstützung der obersten Leitungsebene von Organisationen, gesetzlich vorgeschrieben/freiwillig (auch für Haushaltsorganisationen und Wirtschaftsunternehmen)
Compliance-Beratung
- Gesetzeskonforme Compliance-Beratung zur Unterstützung der obersten Leitungsebene von Organisationen
Wirtschaftliche Überprüfung von Gesellschaftshäusern
- Gesetzeskonforme wirtschaftliche Prüfung und Bewertung der Rechnungslegung / Buchhaltung, Jahresabschlüsse und des Haushaltspläne von Gesellschaftshäusern, Unterstützung beim Betrieb von Gesellschaftshäusern
Wirtschaftliche Analyse, wirtschaftliche Beratung
- Beratung in allen Bereichen der Wirtschaft, sowie bei strafrechtlichen, familienrechtlichen und vermögensrechtlichen Streitigkeiten.