Bei der Annahme eines Auftrags haben wir den grundlegende Gesichtspunkt, die Grundsätze der Geschäftsmoral und die berufsrechtlichen Vorschriften sowie Objektivität und Professionalität einzuhalten/in Betracht zu nehmen.
Im Interesse der Sicherheit unserer Klienten erfüllen wir vor allem unsere Pflichten im Zusammenhang der Klientenidentifizierung und sonstigen Verpflichtungen gemäß den für unsere Tätigkeit geltenden Vorschriften.
(*Bestimmungen des Gesetzes über die Anwaltstätigkeit (LXXVIII. aus dem Jahr 2017) und des Gesetzes über die Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (LIII. aus dem Jahr 2017))
Formen des Auftrags
Ständiger Auftrag
Auf Wunsch nehmen wir eine langfristige Beziehung zu unseren Kunden auf, in deren Rahmen wir sie in Absprache mit der Geschäftsleitung in einem Beratungssystem vertreten. Der langfristige Auftrag umfasst in der Regel die regelmäßige Durchführung folgender Aufgaben:
- Mitwirkung bei der Planung, Durchführung, Aufsicht und Kontrolle von wirtschaftlichen und rechtlichen Prozessen, Rechtsgeschäften und Projekten,
- Beratung,
- rechtliche Unterstützung bei der Erfüllung von Behördenprozessen
- Aufbau und Begutachtung von Vertragsbeziehungen,
- arbeitsrechtliche Beratung,
- Beobachtung von Gesetzesänderungen, die den Auftraggeber betreffen,
- Behandlung von Rechtsstreitigkeiten
Einzelner Auftrag
In Einzelfällen führen wir unsere Tätigkeiten unter Berücksichtigung der spezifische Merkmale jedes Einzelfalls durch, wobei der Auftrag für die zur Erledigung des Einzelfalls erforderliche Zeit gilt.
Honorarvereinbarung
- Die Beauftragung eines Rechtsanwalts und die Vergütung seiner Leistungen unterliegen der ferier Vereinbarung gemäß Absatz § 28 und § 30 des Rechtsanwaltsgesetzes.
- Unsere Kanzlei stellt für die Bearbeitung der Prozessen im Rahmen von Dauer- und Einzelaufträgen in Allgemeinen einen Stundenhonorar fest.
- Auf Wunsch der Klienten legen wir für die Erfüllung eines laufenden Auftrags ein Pauschalhonorar fest, wobei wir das Stundenhonorar für den geschätzten monatlichen Bedarf berücksichtigen.
- Bei der Erfüllung von Einzelaufträgen kann in bestimmten Fällen auch eine feste Gebühr vereinbart werden.
- Bei gerichtlichen oder in außergerichtlichen Verfahren vereinbaren wir mit unseren Klienten die vom zuständigen Gericht festgelegten Gebühren
- Wir informieren im Voraus über die voraussichtliche Dauer des Verfahrens, den voraussichtlichen Arbeitzeit und die voraussichtlichen Kosten und wir stellen nach Wunsch der Klienten am Ende des festgelegten Abrechnungszeitraums oder am Ende des Auftrags eine Bestätigung über die durchgeführten Tätigkeiten aus.